3 Tipps für eine Last-Minute-Steuergestaltung
Es gibt Menschen, die haben in diesem Jahr gut verdient und registrieren das erst so wirklich, wenn das Jahr sich dem Ende neigt. Dann leider gleichzeitig mit der Erkenntnis, dass dasmit auch das Finanzamt umfangreicher bedient wird, als geplant. Zur Steuergestaltung ist es dann meistens fast schon zu spät, außer man liest diesen Artikel hier. Ich habe drei Möglichkeiten für eine Last-Minute-Steuergestaltung im Angebot.
1. Tipp: Private Krankenversicherung im Voraus bezahlen
Private Krankenversicherungen nehmen Vorauszahlungen der Beiträge für bis zu drei Jahre an. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung meines Artikels also 2025, 2026 und 2027. Das hat vier Vorteile:
Bis zu 8.000€ weniger zu versteuerndes Einkommen
Als sonstige Vorsorgeaufwendungen ist der komplette Betrag steuerlich verwertbar, anerkannt werden davon um die 80%. Das ist regelmäßig die Höhe des sogenannten Basisbeitrags, also das Niveau, das auf einen gesetzlich Krankenversicherten entfällt. Als Zahlenbeispiel: Für einen Jahresbeitrag sind schnell mal 10.000 € fällig, ergo: um die 8.000 € wird das zu versteuernde Einkommen reduziert und es gibt entweder eine Rückerstattung oder (meist bei Selbständigen), man bezahlt weniger Einkommenssteuer voraus.
4% Skonto
Die meisten Krankenversicherung gewähren eine Art Skonto für die Einmalzahlung, 4% sind durchaus üblich. Im Beispiel von oben wären das immerhin 400,00 €.
Keine monatlichen Abbuchungen im Folgejahr
Weil man die Beiträge schon gezahlt hat, hat man im neuen Jahr keine monatlichen Abbuchungen mehr.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen nutzen
Da ich keine Krankenversicherungsbeiträge mehr zahle, fallen plötzlich wieder so Ausgaben wie für Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen etc. in die Steuererklärung rein, die sich sonst bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen „versenden“ (der KV-Beitrag schöpft sonst meist alle Grenzen aus).
Was man dafür tun muss:
Man muss nur beim Anbieter anrufen, den möglichen und gewünschten Vorauszahlungsbetrag und die Bankverbindung für die Überweisung erfragen, und dann bei der Bank anweisen – fertig! Rein rechtlich steht diese Möglichkeit auch einem gesetzlich Krankenversicherten zu. Knackpunkt: keine mir bekannte Krankenkasse lässt das zu.
2. Tipp: Einzahlung in Basisrente, Versorgungswerk oder gesetzliche Rente
Jeder Deutsche hat einen Freibetrag bei den Altersvorsorgeaufwendungen von 27.566 €, Verheiratete (ohne Gütertrennung) das Doppelte. Verbraucht wird diese absetzbare Summe durch die Einzahlung ins Versorgungswerk oder in die gesetzliche Rentenversicherung (Arbeitgeberbeitrag zählt auch dazu), aber eben nur teilweise. In aller Regel stehen danach noch 10.000, 20.000 oder sogar 30.000 € „Budget“ zur Verfügung, die man auf einmal entweder
- in das Versorgungswerk
- in die gesetzliche Rentenversicherung oder
- in eine private Basisrente
einzahlen und – seit 2023 – zu 100% (!) steuerlich verwerten kann.
Es wird niemanden wundern, dass wir von den Dreien die private Basisrente empfehlen, weil sie die einzige ist, wo ich Investmentfonds mit Aktienschwerpunkt wählen kann. Ab frühestens dem 63. Lebensjahr bekommt man dann eine hübsche und hoffentlich hohe, lebenslange Auszahlung aus dem investierten Geld. Den Steuereffekt, der bei Gutverdienern > 10.000,00 € betragen kann, den spürt man aber eben gleich nach Abgabe der Steuerklärung für 2024.
3. Tipp: Stay Tuned
Es gibt noch mindestens einen weiteren Steuergestaltungs-Gedanken (wir sprachen ja zu Beginn von „drei Möglichkeiten“), den ich für 2024 gebrauchen kann, ihn aber nicht mehr dieses Jahr anstoßen muss. Die Wirkung ist enorm!
Deswegen: Bleib dran, demnächst folgt Teil 2. Diesen findest du hier oder direkt in meinem Blog.
Ihre Meinung zu: "Gut verdient? Glückwunsch! Aber die Steuer...?"
Wir freuen uns über Ihren Kommentar! Bitte beachte unsere Netiquette sowie unsere Informationen zum Datenschutz.
0 Kommentare zu: "Gut verdient? Glückwunsch! Aber die Steuer...?"